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   LAG Hamburg, 02.12.2004 - 4 Ta 26/04   

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LAG Hamburg, 02.12.2004 - 4 Ta 26/04 (https://dejure.org/2004,8107)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 02.12.2004 - 4 Ta 26/04 (https://dejure.org/2004,8107)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2004 - 4 Ta 26/04 (https://dejure.org/2004,8107)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    BetrVG § 99 ff BetrVG § ... 99 Abs. 1 BetrVG § 99 Abs. 4 BetrVG § 100 BetrVG § 100 Abs. 2 BetrVG § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG § 101 BRAGO § 8 Abs. 2 BRAGO § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO § 8 Abs. 2 S. 2, 2. Alt. ArbGG § 12 Abs. 7 ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG § 78 Abs. 1 Satz 1 ArbGG § 83 Abs. 5
    EBetrVG, BRAGO, ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde in einem Zustimmungsersetzungsverfahren; Bewertungsgrundlagen von Anträgen eines Arbeitgebers zur Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates; Grundlagen einer Gegenstandswertfestsetzung im Arbeitsgerichtsverfahren unter dem Aspekt des Gleichheitssatzes

  • Judicialis

    BetrVG § 99 ff; ; BetrVG § ... 99 Abs. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 4; ; BetrVG § 100; ; BetrVG § 100 Abs. 2; ; BetrVG § 100 Abs. 2 Satz 3; ; BetrVG § 101; ; BRAGO § 8 Abs. 2; ; BRAGO § 8 Abs. 2 Satz 2; ; BRAGO § 8 Abs. 2 S. 2, 2. Alt.; ; ArbGG § 12 Abs. 7; ; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1; ; ArbGG § 78 Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 83 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert des Arbeitgeberantrags auf Zustimmungsersetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 209
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamburg, 04.08.1992 - 2 Ta 6/92

    Beschlussverfahren: Gegenstandswert - Begriff des nichtvermögensrechtlichen

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.12.2004 - 4 Ta 26/04
    Nachdem die Zweite Kammer des Beschwerdegerichts mit Beschluss vom 04. August 1992 (2 Ta 6/92 - NZA 1993, 82) die Auffassung vertrat, dass für den Antrag des Betriebsrats gem. § 101 BetrVG eine Festsetzung in Anlehnung an § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG in Höhe von drei Monatsgehältern nicht in Betracht komme, sondern vielmehr im Regelfall als Gegenstandswert ein Bruttomonatsgehalt des betroffenen Arbeitnehmers zugrunde zu legen sei, hat schließlich die Dritte Kammer des Beschwerdegerichts mit ihrem grundlegenden Beschluss vom 09. Dezember 1996 (3 Ta 21/95) (vgl. auch Beschl. vom 27.08.1999 - 3 Ta 14/99) es als sachgerecht erachtet, die Wertfestsetzung für Beschlussverfahren nach § 99 ff BetrVG im Zusammenhang mit der Einstellung von Arbeitnehmern nach folgenden wörtlich zitierten Grundsätzen vorzunehmen:.

    Für den Fall eines Antrages des Arbeitgebers nach § 101 BetrVG folgt die Beschwerdekammer im Ergebnis der Entscheidung der 2. Kammer des Beschwerdegerichts vom 04. August 1992 (aaO), nach der bei einem solchen Verfahren im Regelfall von dem Wert eines Monatseinkommens des betroffenen Arbeitnehmers auszugehen ist.

  • LAG Hamburg, 24.05.1988 - 1 Ta 9/87

    Gegenstandswert; Zustimmungsersetzungsverfahren; Einstellung eines Arbeitnehmers;

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.12.2004 - 4 Ta 26/04
    Das Landesarbeitsgericht Hamburg habe in seiner Entscheidung vom 24. Mai 1988 (1 Ta 9/87) den Gegenstandswert auf ein Bruttomonatsgehalt festgelegt.

    Nach dem von der Beteiligten zu 1) zitierten Beschluss der Ersten Kammer des Beschwerdegerichts (24.05.1988 - 1 Ta 9/87 - DB 1988, 1404) - ihr folgend die Fünfte Kammer (11.11.1988 - 5 Ta 27/88) und die Siebte Kammer (12.04.1989 - 7 Ta 6/89) - war ein Verfahren auf Zustimmungsersetzung wegen einer Einstellung nach § 99 Abs. 4 BetrVG nicht in Anlehnung an § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG mit drei Monatsbezügen, sondern im Hinblick auf das wesentliche, aber nicht in vollem Umfang nach § 8 Abs. 2 BRAGO zu berücksichtigende wirtschaftliche Interesse des Arbeitgebers an der Leistung des Arbeitnehmers regelmäßig mit einem Bruttomonatsverdienst des Arbeitnehmers zu bewerten.

  • BAG, 17.10.2001 - 7 ABR 42/99
    Auszug aus LAG Hamburg, 02.12.2004 - 4 Ta 26/04
    Danach findet insbesondere zum einen die Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten und deren ideelles und materielles Interesse, zum anderen der maßgeblich durch die tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten der Sache bestimmte Umfang der anwaltlichen Tätigkeit Berücksichtigung (vgl. nur Beschl. des BAG vom 17.10.2001 - 7 ABR 42/99).
  • LAG Hamburg, 23.05.2002 - 3 TaBV 2/01

    Gegenstandswertfestsetzung; Nicht vermögensrechtlicher Streitgegenstand; Billiges

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.12.2004 - 4 Ta 26/04
    Die Herausarbeitung typisierender Bewertungsgrundsätze ist Grundbedingung der gleichförmigen Rechtsanwendung und erweist sich damit als Anwendungsfall des Gleichheitsgrundsatzes (so zutreffend LAG Hamburg, Beschl. vom 23.05.2002 - 3 TaBV 2/01; vgl. auch GK-ArbGG/Wenzel § 12 Rz 264 mit weiteren Hinweisen auf Rechtsprechung und Literatur).
  • LAG Bremen, 25.05.1999 - 3 Ta 14/99

    Ersatzzustellung: Wirksamkeit - Zustellungsmangel

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.12.2004 - 4 Ta 26/04
    Nachdem die Zweite Kammer des Beschwerdegerichts mit Beschluss vom 04. August 1992 (2 Ta 6/92 - NZA 1993, 82) die Auffassung vertrat, dass für den Antrag des Betriebsrats gem. § 101 BetrVG eine Festsetzung in Anlehnung an § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG in Höhe von drei Monatsgehältern nicht in Betracht komme, sondern vielmehr im Regelfall als Gegenstandswert ein Bruttomonatsgehalt des betroffenen Arbeitnehmers zugrunde zu legen sei, hat schließlich die Dritte Kammer des Beschwerdegerichts mit ihrem grundlegenden Beschluss vom 09. Dezember 1996 (3 Ta 21/95) (vgl. auch Beschl. vom 27.08.1999 - 3 Ta 14/99) es als sachgerecht erachtet, die Wertfestsetzung für Beschlussverfahren nach § 99 ff BetrVG im Zusammenhang mit der Einstellung von Arbeitnehmern nach folgenden wörtlich zitierten Grundsätzen vorzunehmen:.
  • LAG Hamburg, 23.04.1987 - 5 Ta 7/87

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.12.2004 - 4 Ta 26/04
    Die Kostenentscheidung betrifft dabei nur die Gerichtskosten, weil eine Kostenerstattung zwischen den am Verfahren nach § 10 Abs. 2 BRAGO Beteiligten nicht in Betracht kommt (vgl. hierzu im einzelnen bereits LAG Hamburg Beschl. vom 23.04.1987 - 5 Ta 7/87 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 64).
  • LAG Hamburg, 11.01.2010 - 4 Ta 18/09

    Gegenstandswert - Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats

    Bei dem Streit um die Ausübung eines Mitbestimmungsrechts durch den Betriebsrat handelt es sich um eine nichtvermögensrechtliche Angelegenheit (vgl. LAG Hamburg Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 4 Ta 26/04 - NZA-RR 2005, 209; LAG Berlin Beschluss vom 18. März 2003 - 17 Ta (Kost) 6009/03 - NZA 2004, 342).

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung der angerufenen Beschwerdekammer und des Landesarbeitsgerichts Hamburg ist der Gegenstandswert für den Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG regelmäßig mit zwei Monatsgehältern und derjenige für den Antrag nach § 100 Abs. 2 S. 3 BetrVG regelmäßig mit einem weiteren Monatsentgelt anzusetzen (so zuletzt Beschlüsse der erkennenden Beschwerdekammer vom 15. Januar 2009 - 4 Ta 29/08 - und vom 17. Juni 2008 - 4 Ta 6/08 - nv; vergl. auch bereits Beschlüsse vom 18. April 2007 - 4 Ta 4/07 - nv; 24. Juli 2006 - 4 Ta 6/06 - nv; 6. und 9. Januar 2006 - 4 Ta 16/05 und 4 Ta 17/05 - nv; 2. Dezember 2004 - 4 Ta 26/04 - NZA-RR 2005, 209 ff; vgl. ferner Beschluss der 8. Kammer des LAG Hamburg vom 20. November 2006 - 8 Ta 14/06 - nv sowie Beschluss der 3. Kammer des LAG Hamburg vom 09. Dezember 1996 - 3 Ta 21/95 - nv und 23. Mai 2002 - 3 Ta BV 2/01 - nv; vergl. auch LAG Düsseldorf Beschluss vom 11. Mai 1999 - 7 Ta 143/99 - LAGE Nr. 41 zu § 8 BRAGO, LAG Düsseldorf Beschluss vom 18. Juli 2006 - 6 Ta 386/06 - sowie LAG Hamm Beschluss vom 28. Januar 2008 - 13 Ta 748/07 -,letztere jeweils zit. nach juris und m.w.N.).

    Wie die angerufene Beschwerdekammer zur Bewertung eines Ersetzungsantrages wegen einer Einstellung mehrfach herausgestellt hat (vergl. Beschlüsse vom 24. Juli 2006 (4 Ta 6/06 - nv) und 06. und 09. Januar 2006 (4 Ta 16/05 und 4 Ta 17/05 - nv; ebenfalls Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 4 Ta 26/04 - NZA-RR 2005, 209 ff), erscheint es sachgerecht, die im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren infrage kommenden Streitgegenstände innerhalb des vorgegebenen Bewertungsrahmens in ein Bewertungssystem einzubinden, welches falladäquate Abstufungen zulässt und zugleich tragenden Grundsätzen des Arbeitsgerichtsprozesses ausreichend Rechnung trägt.

  • LAG Hamburg, 13.06.2016 - 4 Ta 11/16

    Gegenstandswert bei personellen Einzelmaßnahmen - Einstellung - vorläufige

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung der angerufenen Beschwerdekammer und des Landesarbeitsgerichts Hamburg ist der Gegenstandswert für den Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG regelmäßig mit zwei Monatsgehältern und derjenige für den Antrag nach § 100 Abs. 2 S. 3 BetrVG regelmäßig mit einem weiteren Monatsentgelt anzusetzen (vgl. Beschlüsse der Beschwerdekammer vom 11. Januar 2011 - 4 Ta 18/09 - Juris, vom 15. Januar 2009 - 4 Ta 29/08 - und vom 17. Juni 2008 - 4 Ta 6/08 - nv; vergl. auch bereits Beschlüsse vom 18. April 2007 - 4 Ta 4/07 - nv; 24. Juli 2006 - 4 Ta 6/06 - nv; 6. und 09. Januar 2006 - 4 Ta 16/05 und 4 Ta 17/05 - nv; 02. Dezember 2004 - 4 Ta 26/04 - NZA-RR 2005, 209 ff; vgl. ferner Beschluss der 8. Kammer des LArbG Hamburg vom 20. November 2006 - 8 Ta 14/06 - nv, sowie Beschluss der 3. Kammer des LArbG Hamburg vom 09. Dezember 1996 - 3 Ta 21/95 - nv und 23. Mai 2002 - 3 Ta BV 2/01 - nv; vergl. auch LArbG Düsseldorf Beschluss vom 11. Mai 1999 - 7 Ta 143/99 - LAGE Nr. 41 zu § 8 BRAGO, LArbG Düsseldorf Beschluss vom 18. Juli 2006 - 6 Ta 386/06 - sowie LArbG Hamm Beschluss vom 28. Januar 2008 - 13 Ta 748/07 -, letztere jeweils zit. nach Juris und m.w.N.).

    Wie die Beschwerdekammer zur Bewertung eines Ersetzungsantrages wegen einer Einstellung mehrfach herausgestellt hat (vergl. Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - 4 Ta 6/06 - nv und 06. und 09. Januar 2006 - 4 Ta 16/05 und 4 Ta 17/05 - nv; ebenfalls Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 4 Ta 26/04 - NZA-RR 2005, 209 ff), erscheint es sachgerecht, die im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren in Frage kommenden Streitgegenstände innerhalb des vorgegebenen Bewertungsrahmens in ein Bewertungssystem einzubinden, welches falladäquate Abstufungen zulässt und zugleich tragenden Grundsätzen des Arbeitsgerichtsverfahrens ausreichend Rechnung trägt.

  • LAG Hamburg, 20.11.2006 - 8 Ta 14/06

    Gegenstandswert für Antrag auf Zustimmungsersetzung bei Personaleinstellung

    Es ist damit der ständigen Rechtsprechung des LAG Hamburg gefolgt, wonach der Gegenstandswert für den Antrag nach § 99 IV BetrVG regelmäßig mit 2 Monatsgehältern und derjenige für den Antrag nach § 100 II 3 BetrVG regelmäßig mit einem weiteren Monatsgehalt anzusetzen ist (vgl. LAG Hamburg v. 09.12.1996 - 3 Ta 21/95 - n. v.; v. 27.08.1998 - 3 Ta 14/99 -n. v.; v. 02.12.2004 - 4 Ta 26/04 - NZA-RR 05, 209; v. 15.03.2000 - 5 Ta 2/00 - juris; ebenso LAG Düsseldorf v. 11.05.1999 - 7 Ta 143/99 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 41).

    a) Bei dem Streit um die Ausübung eines Mitbestimmungsrechts durch den Betriebsrat handelt es sich um eine nichtvermögensrechtliche Angelegenheit (LAG Hamburg v. 02.12.2004 - 4 Ta 26/04 - NZA-RR 05, 209; LAG Berlin v. 18.03.2003 - 17 Ta(Kost) 6009/03 - NZA 04, 342; LAG Bremen v. 18.08.2000 - 1 Ta 45/00 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 46).

  • LAG Hamburg, 27.09.2007 - 8 Ta 10/07

    Gegenstandswert für Antrag nach § 99 IV BetrVG bei Einstellung von

    Für den Antrag nach § 100 II 3 BetrVG ist ein ist in diesen Fällen die Hälfte von diesem Wert, also ein weiteres Monatsgehalt in Ansatz zu bringen (LAG Hamburg v. 20.11.2006 - 8 Ta 14/06 - juris; v. 09.12.1996 - 3 Ta 21/95 - n. v.; v. 27.08.1998 - 3 Ta 14/99 - n. v.; v. 02.12.2004 - 4 Ta 26/04 - NZA-RR 05, 209; v. 15.03.2000 - 5 Ta 2/00 - juris; ebenso LAG Düsseldorf v. 11.05.1999 - 7 Ta 143/99 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 41).

    Zutreffend ist das Arbeitsgericht allerdings davon ausgegangen, dass es bei dem Streit um die Ausübung eines Mitbestimmungsrechts durch den Betriebsrat um eine nichtvermögensrechtliche Angelegenheit handelt (LAG Hamburg v. 20.11.2006 - 8 Ta 14/06 - juris, Tz 9; v. 02.12.2004 - 4 Ta 26/04 - NZA-RR 05, 209; LAG Berlin v. 18.03.2003 - 17 Ta(Kost) 6009/03 - NZA 04, 342; LAG Bremen v. 18.08.2000 - 1 Ta 45/00 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 46).

  • LAG Hamburg, 04.03.2009 - 7 Ta 1/09

    Festsetzung des Gegenstandswertes - Vielzahl von personellen Einzelmaßnahmen -

    Wie die die Dritte Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg mit Beschluss vom 09. Dezember 1996 zur Frage der Bewertung einer Einstellung (3 Ta 21/09 - n.v.) und die Vierte Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg mit Beschlüssen vom 24. Juli 2006 (4 Ta 6/06 - n.v.), 06. und 09. Januar 2006 (4 Ta 16/05 und 4 Ta 17/05 - n.v.) und vom 02. Dezember 2004 (4 Ta 26/04 - NZA - RR 2005, 209 ff.) zutreffend zur Frage der Bewertung eines Ersetzungsantrages gemäß § 99 Abs. 4 BetrVG wegen Einstellung im Einzelnen ausführen, erscheint es sachgerecht, die im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren in Frage kommenden Streitgegenstände innerhalb des vorgegebenen Bewertungsrahmens in ein Bewertungssystem einzubinden, welches falladäquate Abstufungen zulässt und zugleich tragenden Grundsätzen des Arbeitsgerichtsprozesses ausreichend Rechnung trägt.

    Hieraus folgt für die Bewertung eines Ersetzungsantrages auf Zustimmung des Betriebsrates zu einer Einstellung nach § 99 BetrVG grundsätzlich ein Gegenstandswert von zwei Monatsentgelten, sofern nicht besondere Fallgestaltungen und Umstände eine andere Festsetzung als richtig erscheinen lassen, und für den Antrag des Arbeitgebers nach § 100 Abs. 2 S. 3 BetrVG auf Feststellung, dass die Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war, ein Monatsentgelt (vgl. LAG Hamburg 02.12.2004 - 4 Ta 26/04 - NZA - RR 2005, 209 ff.).

  • LAG Hamburg, 19.07.2010 - 4 Ta 11/10

    Gegenstandswert - Aufhebung einer personellen Maßnahme gemäß § 101 BetrVG - keine

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung der angerufenen Beschwerdekammer und des Landesarbeitsgerichts Hamburg ist der Gegenstandswert für den Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG regelmäßig mit zwei Monatsgehältern und derjenige für den Antrag nach § 100 Abs. 2 S. 3 BetrVG regelmäßig mit einem weiteren Monatsentgelt anzusetzen (so zuletzt Beschlüsse der erkennenden Beschwerdekammer vom 11. Januar 2010 - 4 Ta 18/09 - zitiert nach juris, vom 15. Januar 2009 - 4 Ta 29/08 - und vom 17. Juni 2008 - 4 Ta 6/08 - nv; vergl. auch bereits Beschlüsse vom 18. April 2007 - 4 Ta 4/07 - nv; 24. Juli 2006 - 4 Ta 6/06 - nv; 6. und 9. Januar 2006 - 4 Ta 16/05 und 4 Ta 17/05 - nv; 2. Dezember 2004 - 4 Ta 26/04 - NZA-RR 2005, 209 ff; vgl. ferner Beschluss der 8. Kammer des LAG Hamburg vom 27. September 2007 - 8 Ta 10/07 - EzAÜG RVG Nr. 5 und vom 20. November 2006 - 8 Ta 14/06 - nv sowie Beschluss der 3. Kammer des LAG Hamburg vom 09. Dezember 1996 - 3 Ta 21/95 - nv und 23. Mai 2002 - 3 Ta BV 2/01 - nv; vergl. auch LAG Düsseldorf Beschluss vom 11. Mai 1999 - 7 Ta 143/99 - LAGE Nr. 41 zu § 8 BRAGO, LAG Düsseldorf Beschluss vom 18. Juli 2006 - 6 Ta 386/06 - sowie LAG Hamm Beschluss vom 28. Januar 2008 - 13 Ta 748/07 -, letztere jeweils zit. nach juris und m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 18.09.2013 - 4 Ta 13/13

    Berechnung des Gegenstandswerts bei Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

    a) Der Antrag des Betriebsrats, den Arbeitgeber zu verpflichten, ihn hinsichtlich der Umgruppierung des Mitarbeiters Herrn H. zu unterrichten, stellt eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit dar, denn bei diesem Streit ging um die Ausübung bzw. Geltendmachung eines Mitbestimmungsrechts durch den Betriebsrat (vgl. nur LArbG Hamburg Beschluss vom 11. Januar 2010 - 4 Ta 18/09 - Juris und LArbG Hamburg Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 4 Ta 26/04 - NZA-RR 2005, 209).
  • LAG Hamburg, 28.07.2016 - 3 Ta 21/16

    Gegenstandswert - Zustimmungsersetzung

    Eine Orientierung an dem in § 23 Abs. 3 RVG genannten Hilfswert von ? 5.000,00 kommt dabei nur in Betracht, wenn ein Anknüpfungspunkt für die Feststellung der wirtschaftlichen Bedeutung fehlt (LAG Hamburg vom 02.12.2004 - 4 Ta 26/04 - m.w.N., zitiert nach juris).
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